Die Diagnose Krebs bringt immer einen großen Wandel im Leben des Betroffenen mit sich. Auch die Arbeitsfähigkeit wird durch die Erkrankung beeinflusst und es tauchen Fragen in verschiedenen Bereichen des Berufs auf.
Muss ich es meinem Chef sagen? Werde ich weiterarbeiten können? Wie lange kann ich im Krankenstand sein bevor ich gekündigt werde und habe ich danach Anspruch auf Hilfszahlungen?
Hier finden Sie Antworten und Informationen zu den wichtigsten Bereichen rund um Beruf und Krebs.
Wie und wem sage ich es?
Wenn die Diagnose einmal feststeht, muss entschieden werden, wem es wann erzählt wird. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber nicht über eine Krebserkrankung informiert werden und auch aus Krankschreibungen muss nicht hervorgehen, wegen welcher Erkrankung man der Arbeit fernbleibt. Trotzdem wäre es ratsam den Arbeitgeber nach dem Feststehen der Diagnose zeitnah zu informieren, um gemeinsame nächste Schritte zu besprechen. Eine Universallösung gibt es hierzu allerdings nicht. Je nach Krebsart kann der weitere Behandlungsverlauf und in Folge die Arbeitsfähigkeit stark variieren. Auch die psychische Belastung nach beispielsweise einer Mammakarzinom Diagnose wird von jedem Betroffenen unterschiedlich verarbeitet. Während manche Erkrankte noch bis zum Start der Therapie arbeiten, können andere bereits nach der Diagnose auf Grund der psychischen Belastung oder der weit fortgeschrittenen Erkrankung nicht mehr ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen. Bei einem klärenden Gespräch mit dem Arbeitgeber kann auch vereinbart werden, ob, und wenn ja, wie die Kollegen davon erfahren. Grundsätzlich lohnt es sich offen mit seiner Erkrankung umzugehen, da meist Verständnis und Hilfe von den Kollegen zu erwarten ist.
Darf ich überhaupt so lange krank sein?
Da eine Krebsbehandlung eine Reihe an Arztbesuchen mit anschließenden Therapiephasen, gefolgt von Regenerationsphasen mit sich bringt, sorgen sich viele Betroffene um ihre Anstellung und berufliche Zukunft. Ein erweiterter Kündigungsschutz kann nur durch die Beantragung des Status „begünstigter Behinderter“ beim Sozialministerium-Service erwirkt werden, wenn mindestens eine 50 prozentige Erwerbsminderung vorliegt. Wer seinen Arbeitgeber einweiht kann allerdings oft mit einer höheren Kooperationsbereitschaft rechnen und so die Chancen einer Kündigung während eines längeren Krankenstandes senken.
Wie bezahle ich jetzt meine Rechnungen?
Welche Entgeldfortzahlungsansprüche bestehen, hängt von Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Generell hat man in den ersten fünf Dienstjahren Anspruch auf sechs Wochen volle und weiter vier Wochen halbe Entgeldsfortzahlung. Ist dieser Anspruch aufgebraucht springt die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld je nach Verdienst der letzten Monate. Dieses muss allerdings rechtzeitig bei der Krankenkasse beantragt werden und wird nur für maximal ein Jahr ausbezahlt. Sollte die Erwerbsfähigkeit bis dahin nicht zurückerlangt sein, kann eine Frühpension eine gute finanzielle Langzeitlösung darstellen.
Weitere Antworten zu Fragen rund um Arbeit und Krebs finden Sie in der Broschüre der Krebshilfe, die auf deren Webseite krebshilfe.net einfach heruntergeladen werden kann. Für individuelle Fragen steht Ihnen Univ. Doz. Dr. Michael Medl, Ihr Brustkrebsspezialist in Wien gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.